Die taz, 14.12.2017: Das Celler Landessozialgericht urteilt: Schulbücher können nicht aus Hartz-IV-Sätzen bestritten werden, wie das Gesetz vorsieht HAMBURG taz | Der Staat muss für Familien, die Hartz IV beziehen, zusätzlich die Kosten für Schulbücher übernehmen. Diese Entscheidung des Landessozialgerichts …
