Tatsächliche Schulbedarfskosten
Bildungsteilhabe für Kinder von SGB II-Beziehern in Niedersachsen
Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 ist strittig, ob die nach der Regelsatzverordnung (bis 2010) bzw. nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (seit 2011) berechneten Regelbedarfssätze das soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsempfänger abbilden. Unklarheit herrscht hier insbesondere im Hinblick auf die besonderen Bedarfe schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher. Derzeit erhalten Schüler und Schülerinnen bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen eine pauschale Geldleistung in Höhe von 100 Euro. Dieser Betrag ist jedoch weder statistisch ermittelt noch auf andere Weise nachvollziehbar, weshalb das Projekt des SI mithilfe eines mehrstufigen Verfahrens die tatsächlichen Schulbedarfskosten im Land Niedersachsen ermitteln soll. Außerdem sollen die subjektiven Wahrnehmungen von NutzerInnen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hinsicht auf die Angemessenheit der Schulbedarfsleistungen, der Teilhabemöglichkeit ihrer Kinder und der Möglichkeiten zur Senkung der Schulbedarfskosten eruiert werden. Hierzu werden in verschiedenen Regionen Niedersachsens Fokusgruppen durchgeführt.
Publikation (PDF):
Mayert, Andreas (2016), Schulbedarfskosten in Niedersachsen, Texte aus dem SI, Hannover, Eigenverlag
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